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Aktuelles aus der Praxis

Gesetzgeber beschließt Änderungen beim „check-Up“

Es wurden Änderungen bei den Check-Up-Untersuchungen rückwirkend zum 01.10.2019  im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, durch den Gesetzgeber, vorgenommen.

Demnach dürfen ab diesem Zeitpunkt Check-Up-Untersuchungen nur noch alle 3 Jahre (vorher waren es 2 Jahre) in Anspruch genommen werden.

Im Rahmen dieser Vorsorge-Möglichkeit  werden folgende Untersuchungen durchgeführt:

    = Untersuchung des Blutes auf Nüchtern-Blutzucker, Cholesterin, HDL, LDL und  Triglyceride

    = Urinuntersuchung mittels Teststreifen 

    = Körperliche Untersuchung durch den HA   

    = Impfstatus-Check

Die oben beschriebene, in 3-jährigem Abstand mögliche Untersuchung, darf ab dem 35. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, neu ist allerdings das der Versicherte diese oben beschriebenen Untersuchung nun auch 1-malig zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr nutzen kann.

Das Hautkrebsscreening bleibt unberührt von diesen Änderungen und kann weiterhin alle 2 Jahre durchgeführt werden, sowie die Krebsvorsorge bei Männern ebenfalls weiterhin jährlich ab dem 45. Lebensjahr möglich bleibt.

Sprechstunde

Labor
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Nach Vereinbarung

Blutabnahmen für Laboruntersuchungen
Montag bis Freitag 7.00 - 8.30 Uhr
(nur nach Vereinbarung und Termin)